Das Ministerkomitee hat der Parlamentarischen Versammlung der Organisation eine Auswahlliste von drei Kandidierenden für die Stelle des Menschenrechtskommissars bzw. der Menschenrechtskommissarin des Europarates vorgelegt.
Die drei Kandidierenden sind, in alphabetischer Reihenfolge:
- Meglena KUNEWA (Bulgarien);
- Manfred NOWAK (Österrreich);
- Michael O’FLAHERTY (Irland).
Die Versammlung wird bei ihrer Winterplenarsitzung in Straßburg (22.–26. Januar 2024) einen oder eine der drei Kandidierenden als neuen Kommissar bzw. neue Kommissarin wählen. Der neue Kommissar bzw. die neue Kommissarin wird das Amt am 1. April 2024 antreten, wenn die Amtszeit der derzeitigen Kommissarin, Dunja Mijatović, endet.
Das Amt des Menschenrechtskommissars bzw. der Menschenrechtskommissarin ist eine im Jahr 1999 vom Europarat geschaffene unabhängige und unparteiliche Einrichtung zur Förderung des Bewusstseins für die Menschenrechte und ihrer Achtung in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates. Der Menschenrechtskommissar bzw. die Menschenrechtskommissarin wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren gewählt.