Zurück Europarat legt ersten globalen Vertrag über KI zur Zeichnung auf

Europarat legt ersten globalen Vertrag über KI zur Zeichnung auf

Das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225) ist während einer Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Europarates in Vilnius zur Zeichnung aufgelegt worden. Es handelt sich um den ersten rechtsverbindlichen internationalen Vertrag, der sicherstellen soll, dass der Einsatz von KI-Systemen in vollem Umfang im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht.

Das Rahmenübereinkommen wurde von Andorra, Georgien, Island, Norwegen, der Republik Moldau, San Marino, dem Vereinigten Königreich, Israel, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (in ihrem Namen sowie im Namen ihrer 27 Mitgliedsstaaten) unterzeichnet.

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, erklärte: „Wir müssen sicherstellen, dass der zunehmende Einsatz von KI unsere Normen bewahrt, anstatt sie zu untergraben. Das Rahmenübereinkommen soll genau das gewährleisten. Es ist ein starker und ausgewogener Text – das Ergebnis des offenen und inklusiven Ansatzes, mithilfe dessen es ausgearbeitet wurde und der dazu führte, dass es von vielfältigen und fachkundigen Perspektiven geprägt ist. Das Rahmenübereinkommen ist ein offener Vertrag mit einer potenziell globalen Reichweite. Ich hoffe, dass dies die ersten von vielen Unterschriften sein werden und dass ihnen rasch Ratifizierungen folgen werden, damit der Vertrag so bald wie möglich in Kraft treten kann.“

Der Vertrag bietet einen Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abdeckt. Er fördert den Fortschritt und die Innovation im Bereich der KI und geht gleichzeitig auf die Risiken ein, die KI für die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit darstellen kann. Damit der Vertrag auch in Zukunft seine Gültigkeit behält, ist er technologieneutral.

Das Ministerkomitee des Europarates hat das Rahmenübereinkommen am 17. Mai 2024 verabschiedet. Die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, die Europäische Union und 11 Nichtmitgliedsstaaten (Argentinien, Australien, Costa Rica, der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, die Vereinigten Staaten von Amerika und Uruguay) haben den Vertrag ausgehandelt. Personen, die den Privatsektor, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft vertraten, waren als Beobachter beteiligt.

Der Vertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Datum folgt, an dem fünf Unterzeichner, darunter mindestens drei Mitgliedsstaaten des Europarates, ihre Zustimmung bekundet haben, durch den Vertrag gebunden zu sein. Länder aus der ganzen Welt können dem Übereinkommen beitreten und sich verpflichten, seine Bestimmungen einzuhalten.


 Weitere Informationen [EN]


 Künstliche Intelligenz und der Europarat [EN]


 Rede von Marija Pejčinović Burić [EN]


Rede von  Ewelina Dobrowolska  [EN]

Europarat Straßburg 5. September 2024
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