Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat in dieser Woche neue Monitoring-Berichte über Armenien, Aserbaidschan und Georgien veröffentlicht. Darin beschreibt sie Bereiche, in denen Fortschritt zu verzeichnen ist, weist sie auf offene Fragen hin und gibt sie Empfehlungen zur Verbesserung der Lage. Sie hat auch Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer im Jahr 2021 erteilten vorrangigen Empfehlungen durch Norwegen veröffentlicht.
In Armenien wurden der ECRI zufolge im Hinblick auf inklusive Bildung, die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Antidiskriminierungsgesetze in den letzten sieben Jahren Fortschritte erzielt und bewährte Praktiken entwickelt. Einige Fragen gäben aber weiterhin Anlass zur Sorge, etwa das Fehlen eines vollständigen Gleichstellungsmandats für die Menschenrechtsinstitution, unzureichende Maßnahmen gegen Hassrede, Diskriminierung und Mobbing an Schulen sowie Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes und die Tatsache, dass es nicht alle Diskriminierungsursachen abdeckt.
Aserbaidschan habe in den letzten sieben Jahre bewährte Praktiken im Bildungswesen und bei der Integration von Migrantinnen und Migranten entwickelt, bei der Gesetzgebung und dem Kampf gegen hetzerische Rhetorik und Hassrede, auch auf höchster politischer Ebene, bestehe jedoch weiterer Handlungsbedarf, so das Organ des Europarates gegen Rassismus.
Ungeachtet gewisser Fortschritte auf legislativer und politischer Ebene, die in Georgien seit 2015 erzielt wurden, stellt die ECRI fest, dass Rassismus und Intoleranz gegenüber einigen ethnischen und religiösen Gruppen und insbesondere gegenüber LGBTI-Personen ein Problem bleiben. Der Georgisch-Unterricht für historische ethnische Minderheiten sei weiter völlig unzureichend, und Regierungsvertreter und Politiker hätten den Ruf der Ombudsperson geschädigt, die auch die Funktion der nationalen Gleichbehandlungsstelle ausübt.
Für jedes Land gibt die ECRI mehrere Empfehlungen zu den offenen Fragen ab. Die armenischen, aserbaidschanischen und georgischen Behörden sind aufgefordert, zwei dieser Empfehlungen vorrangig umzusetzen. Die ECRI wird die hinsichtlich der beiden Empfehlungen in den jeweiligen Ländern getroffenen Folgemaßnahmen innerhalb der nächsten zwei Jahre untersuchen.
In ihren Schlussfolgerungen zur Umsetzung von zwei vorrangigen Empfehlungen an Norwegen aus dem Jahr 2021 erklärt die ECRI, dass die Empfehlung zur Verabschiedung eines Aktionsplans zu Menschenrechten von LGBTI-Personen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Transgender-Personen und Intersexuellen umgesetzt wurde. Allerdings sei die Empfehlung zu interkultureller Sensibilität und interkulturellen Kenntnissen bei der Erbringung von Fürsorgediensten für Kinder nur teilweise umgesetzt worden.