„Wir können stolz darauf sein, in unseren 47 Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Rechtsraum geschaffen zu haben, in dem gemeinsame Normen verabschiedet, unterstützt und geachtet werden“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, in einer Rede am 29. Oktober 2019 im Rahmen der Sitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen in Straßburg, Frankreich.
Unter den Rechtsnormen des Europarates, zu denen insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention und über 220 weitere Übereinkommen zählen, kommt der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung eine besondere Bedeutung zu, da sie von den 47 Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Der Kongress ist dafür zuständig, die korrekte Umsetzung der Charta zu überwachen, und zwar durch Monitoring-Berichte, die in regelmäßigen, fünfjährigen Abständen erstellt werden.
„Der Europarat muss auch in Zukunft der Maßstab für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa sein“, erklärte Pejčinović Burić.