Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat als Reaktion auf das heutige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts folgende Erklärung abgegeben:
„Alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich Polen, haben sich dazu verpflichtet, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte und Freiheiten in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu gewährleisten. Die Mitgliedsstaaten sind außerdem dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.
Das heutige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ist beispiellos und gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Wir werden die Begründung des Urteils und seine Auswirkungen sorgfältig bewerten.“