Der Generalsekretär des 47 Mitgliedsstaaten zählenden Europarates, Thorbjørn Jagland, hat heute folgende Erklärung in Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation im Fall Ildar Dadin abgegeben:
„Ich begrüße die Entscheidung des russischen Obersten Gerichtshofs, den Schuldspruch gegen den Oppositionsaktivisten Ildar Dadin aufzuheben und seine Freilassung anzuordnen. Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie und wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beruht auf einem früheren Urteil des russischen Verfassungsgerichts, in dem mit Recht festgehalten wurde, dass auch die wiederholte Verletzung von Bestimmungen zur Regelung öffentlicher Versammlungen nicht als Straftat gelten sollte.
Ich rufe die Russische Föderation auf, die Gesetze zur Regelung öffentlicher Versammlungen rasch zu überarbeiten und dabei die Änderungen zu berücksichtigen, die laut dem Verfassungsgericht sowie der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs geboten sind.“