Das Ministerkomitee des Europarates hat heute beschlossen, die Parlamentarische Versammlung wegen möglicher weiterer Maßnahmen zu konsultieren, die gemäß Artikel 8 der Satzung der Organisation (*) als Reaktion auf die schwerwiegenden Verstöße der Russischen Föderation gegen seine satzungsmäßigen Verpflichtungen als Mitgliedsstaat zu treffen sind. Das Ministerkomitee ist der Ansicht, dass der Angriff der Russischen Föderation auf das Hoheitsgebiet der Ukraine, den es erneut auf das Schärfste verurteilte, die Ursache für das unermessliche Leid der ukrainischen Bevölkerung ist und einen Friedensbruch nie dagewesenen Ausmaßes auf dem europäischen Kontinent seit der Gründung des Europarates darstellt.
Es brachte seine tiefe Besorgnis über das Schicksal der zivilen Opfer des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine zum Ausdruck, insbesondere der am stärksten gefährdeten Personen, wie älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Kindern. In diesem Zusammenhang verurteilte das Ministerkomitee den schrecklichen Bombenangriff auf eine Geburts- und Kinderklinik in Mariupol am 9. März 2022, dessen Urheber zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Darüber hinaus forderte es die Russische Föderation nachdrücklich auf, die vom Europäischen Gerichtshof am 1. und 4. März 2022 erlassenen einstweiligen Maßnahmen umzusetzen, vor allem zur Gewährleistung des Zugangs der Zivilbevölkerung zu sicheren Fluchtwegen sowie der schnellen Bereitstellung humanitärer Hilfe.
Das Ministerkomitee begrüßte und unterstützte zudem die Bereitschaft der Mitgliedsstaaten, eine große und zunehmende Anzahl an Flüchtlingen, die Schutz außerhalb der Ukraine suchen, aufzunehmen oder ihnen zu helfen, und würdigte auch die von jenen Staaten, die ihre Grenzen für Flüchtlinge geöffnet haben, geleistete Unterstützung sowie die Bereitschaft der Entwicklungsbank des Europarates, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um ihre Mitgliedsstaaten bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Überdies begrüßte und unterstützte es die von den Organen und Einrichtungen des Europarates ergriffenen Initiativen, darunter von der Menschenrechtskommissarin, um die ukrainischen Behörden zu unterstützen und das Leid der Bevölkerung zu lindern.
Die Parlamentarische Versammlung wird am 14. und 15. März eine außerordentliche Sitzung abhalten, um über die Folgen des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu diskutieren.
(*) Artikel 8: Jedem Mitglied des Europarats, das sich eines schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen des Artikels 3 schuldig macht, kann sein Recht auf Vertretung vorläufig abgesprochen und es kann vom Minister-Komitee aufgefordert werden, gemäß den Bestimmungen des Artikels 7 auszutreten. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, so kann das Minister-Komitee beschließen, daß das betreffende Mitglied, von einem durch das Komitee selbst bestimmten Zeitpunkt ab, dem Europarat nicht mehr angehört.
Hintergrund
- Russland trat am 28. Februar 1996 dem Europarat bei.
- Infolge des schweren Verstoßes der Russischen Föderation gegen seine Verpflichtungen gemäß der Satzung des Europarates beschloss das Ministerkomitee am 25. Februar 2022, der Russischen Föderation das Recht auf Vertretung im Europarat zu entziehen. Die Generalsekretärin unterrichtete die Russische Föderation über die Entscheidung sowie die rechtlichen und finanziellen Folgen.