In Bosnien und Herzegowina wurden zwar von den Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel ergriffen, etwa die Bestellung eines nationalen Koordinators und die Verabschiedung eines staatlichen Aktionsplans, laut einem heute von der Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) veröffentlichten Bericht besteht jedoch noch weiterhin eine Reihe großer Herausforderungen.
In ihrem ersten Bericht über Bosnien und Herzegowina fordert die GRETA die Behörden auf sicherzustellen, dass Menschenhandel auf dem gesamten Staatsgebiet (das heißt in der Republika Srpska, in der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie im Distrikt Brčko) von den jeweils gültigen Strafgesetzbüchern unter Strafe gestellt wird.
Bislang wird Menschenhandel nur im gesamtstaatlichen Strafgesetzbuch als Straftat bezeichnet, weshalb einschlägige Fälle nur auf Ebene des Gesamtstaates verfolgt werden können. Die GRETA ruft die Behörden auf zu gewährleisten, dass Fälle von Menschenhandel wirksam untersucht und verfolgt werden. Dies müsse auch zu angemessenen und abschreckenden Sanktionen führen. (weiter...)
Siehe auch: Bosnien und Herzegowina im Europarat