Zurück Europarat begrüßt Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz zum Gedenktag für die Opfer sexuellen Missbrauchs am 18. November

Thorbjørn Jagland

Thorbjørn Jagland

Der Europarat begrüßt die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, jährlich einen Gedenktag für die Opfer sexuellen Missbrauchs zu begehen. Die Bischofskonferenz hatte festgelegt, den Gedenktag zeitlich in die Nähe des Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November zu legen.

Dazu sagte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland: Kirche in Deutschland setzt mit dem Gedenktag ein wichtiges Zeichen. Es ist notwendig, unser Bewusstsein für den Schutz kindlicher Opfer in allen Gesellschaftsbereichen zu schärfen und Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch zu stärken. Ich ermutige die Kirche, alles ihr Mögliche zu tun, um Kinder vor Missbrauch zu schützen“.

Die Entscheidung der katholischen Bischöfe zum Gedenktag in Deutschland geht auf eine Anregung von Papst Franziskus zurück. Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch des Europarates findet seit 2015 am 18. November statt. Grundlage ist das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch („Lanzarote Konvention“) von 2007. Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet. Deutschland hat die Konvention 2015 ratifiziert.

Generalsekretär Straßburg 18. November 2018
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