„Zahlreiche Menschenrechte einer sehr großen Zivilbevölkerung werden durch Ausgangssperren und Einsätze zur Terrorismusbekämpfung, die seit August 2015 im Südosten der Türkei verhängt und durchgeführt werden, in vielerlei Hinsicht verletzt. Ich rufe die Türkei dazu auf, Ausgangssperren nicht weiter auf diese Art und Weise anzuwenden, alle Anschuldigungen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbeamte wirksam zu untersuchen sowie umfassende Rechtsschutz- und Entschädigungsmechanismen einzuführen. Andernfalls werden die Folgen dieser Verletzungen weiter verschärft“, erklärte Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in einem heute veröffentlichten Bericht. Der Bericht enthält die Ergebnisse, zu denen der Kommissar bei seinen Besuchen in der Türkei vom 6. bis 14. April 2016 (in Istanbul, Diyarbakır und Ankara) und vom 27. bis 29. September 2016 (in Ankara) gekommen ist.
Bei seiner genauen Analyse der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, besonders der Recht- und Verhältnismäßigkeit der unbefristeten, 24-stündigen Ausgangssperren, die in einigen Fällen mehrere Monate dauerten, stützte sich der Kommissar auf internationale Normen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
„Die Türkei, die einer realen terroristischen Bedrohung ausgesetzt ist, hat das Recht und die Pflicht, den Terrorismus in allen seinen Formen zu bekämpfen. Ich verurteile die Aktionen der PKK und anderer Terrororganisationen. Der Terrorismus stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar, doch die Maßnahmen, welche die Türkei seit dem Sommer 2015 im Südosten des Landes als Reaktion auf diese Bedrohung ergreift, führen ebenfalls zu Menschenrechtsverletzungen, da diese Probleme im Zusammenhang mit der Verhältnis- und Rechtmäßigkeit beinhalten.“ (weiter…)