Zurück Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteil gegen Österreich

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

In seinem Urteil der Großen Kammer im Verfahren X. und andere gegen Österreich stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute fest:

- mit einer Mehrheit der Stimmen - dass eine Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgrund der Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerinnen im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren, bei denen ein Partner das leibliche Kind des anderen adoptieren möchte, vorlag; und

- einstimmig - dass keine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK im Vergleich der Situation der Beschwerdeführerinnen mit derjenigen von verheirateten Paaren, bei denen ein Ehepartner das leibliche Kind des/der anderen adoptieren möchte, vorlag.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines lesbischen Paares in einer stabilen Beziehung über die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption des Sohnes der einen Partnerin durch die andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben würde (Stiefkindadoption).

Der Gerichtshof war der Auffassung, dass die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerinnen im Vergleich zu einem unverheirateten heterosexuellen Paar, bei dem ein Partner die Adoption des Kindes des anderen anstrebt, auf ihrer sexuellen Orientierung beruhte. Die österreichischen Gerichte hatten keine überzeugenden Argumente zum Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Ungleichbehandlung zum Schutz der Familie oder des Kindeswohls vorgebracht. (weiter...)

Siehe auch:
Mündliche Verhandlung vom 12. Oktober 2012 (Video)
Informationsblatt: Elternrechte [en]
Informationsblatt: Sexuelle Orientierung
Länderprofil: Österreich [en]

Straßburg 19/02/2013
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