Zurück Gerichtshof begeht 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Europäischen Menschenrechtskonvention

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

DieEuropäische Menschenrechtskonvention, die am 1. November 1950 in Rom unterzeichnet wurde, trat am 3. September 1953 in Kraft. Gemäß Artikel 59 der Konvention erfolgte dies, als das Großherzogtum Luxemburg als zehntes Land seine Ratifikationsurkunde hinterlegte.

Präsident Dean Spielmann verlieh seiner Freude Ausdruck und erklärte: „Die Vertreter der Länder, die ihre Ratifikationsurkunden hinterlegten, glaubten, dass die Konvention die Grundlage eines demokratischen Europas bilden und ein Werk des Friedens und der Freiheit sein wird. Sie sahen es als große Ehre für Luxemburg an, das Inkrafttreten dessen zu ermöglichen, was sie als ‚bislang schönstes europäisches Werk' beschrieben. 60 Jahre später streben wir jeden Tag danach, den Weg weiterzugehen, den sie uns vorgezeichnet haben."

Seit 1953 wurden durch den gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichteten Mechanismus mehr als 500 000 Beschwerden behandelt und etwa 16 500 Urteile durch den Gerichtshof verkündet.

Pressemitteilung
Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Straßburg 02/09/2013
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