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COVID-19: Medizinische Entscheidungen müssen sich an Menschenrechtsgrundsätzen orientieren

In einer heute veröffentlichten Erklärung erinnert der Bioethik-Ausschuss an die auf der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte beruhenden Grundsätze, an denen sich medizinische Entscheidungen und Praktiken im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Krise orientieren müssen.

Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind enormen Belastungen ausgesetzt und die steigende Zahl schwerer Fälle wirft ethische Fragen von großer Tragweite auf, denen sich die Fachkräfte und zuständigen Behörden bei der Patientenversorgung stellen müssen. Vor dem Hintergrund von Unsicherheit und Ressourcenknappheit müssen auf kollektiver und individueller Ebene schwierige Entscheidungen getroffen werden, die bedeutende Auswirkungen auf Einzelpersonen haben können.

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention) ist das einzige völkerrechtlich bindende Instrument in diesem Bereich und bietet einen einzigartigen Rahmen zum Schutz der Menschenrechte, auch im Zusammenhang mit Notsituationen und der Bewältigung einer Krise des Gesundheitswesens, an dem sich Entscheidungen und Praktiken sowohl im klinischen Bereich als auch in der Forschung orientieren sollten.

Im Rahmen seines Strategischen Aktionsplans zu Menschenrechten und Biomedizin (2020–2025) und auf der Grundlage des maßgeblichen menschenrechtlichen Instrumentariums des Europarates, das insbesondere im Zusammenhang mit der Oviedo-Konvention entwickelt wurde, will der Bioethik-Ausschuss den Informationsaustausch erleichtern und ethische Fragen analysieren, die durch die aktuelle Pandemie und ihre Folgen aufgeworfen werden.


Pressemitteilung
COVID-19: Medizinische Entscheidungen müssen sich an Menschenrechtsgrundsätzen orientieren [EN]


 COVID-19 und Bioethik

Bioethik-Ausschuss Straßburg 14. April 2020
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