Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) fordert in einem neuen Bericht die spanischen Behörden eindringlich zu entschlossenen Maßnahmen auf, um Misshandlungen im Gefängnis vorzubeugen und sicherzustellen, dass in mutmaßlichen Misshandlungsfälle wirksam ermittelt wird. Zudem empfiehlt das CPT Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlung von Insassen und Patienten, die in psychiatrischen Gefängniskrankenhäusern festgehalten werden, sowie zur Bekämpfung von Misshandlungen durch Polizeibeamte (siehe auch die Zusammenfassung des Berichts sowie die spanische Fassung des Berichts und der Zusammenfassung).
Der Bericht umfasst die Feststellungen, die im Rahmen eines Besuchs in Spanien vom 14. bis 28. September 2020 gemacht wurden, und wird gemeinsam mit der Stellungnahme der spanischen Behörden veröffentlicht.
Die Mehrheit der Personen, welche das CPT im Zuge des Besuchs traf, gab an, von den Angehörigen der Strafvollzugsbehörden korrekt behandelt worden zu sein. Allerdings verzeichnete die Delegation eine erhebliche Zahl von Misshandlungsanschuldigungen, die vor allem die Policía Nacional betrafen und sich auf Ohrfeigen, Faustschläge, Fußtritte und bisweilen Schlagstockhiebe bezogen. So sollten die Verdächtigen mutmaßlich dazu gebracht werden, Informationen zu liefern oder bestimmte Straftaten zu gestehen, oder sie sollten für eine mutmaßlich begangene Tat bestraft werden. Das CPT unterstreicht die Wichtigkeit der sogfältigen Kontrolle und Schulung der Angehörigen von Strafvollzugsbehörden.
In den besuchten Männergefängnissen verzeichnete die CPT-Delegation zahlreiche übereinstimmende und glaubwürdige Berichte über körperliche Misshandlung durch Gefängnispersonal, die hauptsächlich in Schlägen ins Gesicht oder auf den Körper, Faustschlägen, Fußtritten und Schlagstockhieben bestand. In einigen Fällen wurde die mutmaßliche Misshandlung durch von der Delegation festgestellte oder im ärztlichen Dossier dokumentierte Verletzungen belegt. Im Hinblick auf weibliche Insassen fordert der Bericht einen geschlechtsspezifischen Ansatz, der die besonderen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt, etwa durch Erweiterung des Spektrums angebotener Tätigkeiten, sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Selbstverletzung.
In ihrer Stellungnahme nehmen die spanischen Behörden einen konstruktiven und ernsthaften Dialog auf. Sie informieren über die in den Gefängnissen getroffenen Maßnahmen gegen Misshandlung und über jene, die getroffenen wurden, um die Zahl der Insassen im geschlossenen Strafvollzug zu senken, die Anwendung mechanischer Fixierung zu begrenzen und einen geschlechtsspezifischen Ansatz im Gefängnis zu etablieren (siehe die spanische Fassung der Stellungnahme).