Die Verfassungsrechtsexperten des Europarates, die Venedig-Kommission, sind in einem am Freitag verabschiedeten Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Spanien bestimmte Änderungen am Organgesetz zum Verfassungsgericht überarbeiten sollte, auch wenn diese den europäischen Normen nicht widersprechen. Die Änderungen übertragen dem Gericht die Aufgabe, seine eigenen Urteile zu vollstrecken. Zu den neuen Befugnissen des Gerichts zählt auch die Suspendierung von Beamten, die sich weigern, Urteile umzusetzen.
Die Venedig-Kommission verabschiedete ihr Gutachten zum Gesetz vom 16. Oktober 2015 zur Änderung des Organgesetzes Nr. 2/1979 zum spanischen Verfassungsgericht bei ihrer 110. Plenarsitzung vom 10. bis 11. März in Venedig. Das Gutachten wurde auf Antrag des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates veröffentlicht (weiter...)
Kontakt: Jaime Rodriguez, jaime.rodriguez@coe.int