In seiner Fünften Stellungnahme zu Kroatien erkennt der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) an, dass der Rechtsrahmen für nationale Minderheiten des Landes „insgesamt im Einklang mit den Bestimmungen des Rahmenübereinkommens“ steht. Tatsächlich „wurden umfassende Antidiskriminierungsgesetze erlassen und sind Strukturen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Behandlung von individuellen Diskriminierungsfällen auf nationaler und regionaler Ebene vorhanden“ (siehe auch die französische Fassung des Berichts und die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Stellungnahme auf Kroatisch).
Allerdings „bestehen weiterhin“ Diskriminierungen von Angehörigen bestimmter Gruppen, insbesondere Roma und der serbischen nationalen Minderheit, darunter Rückkehrende. In der Stellungnahme wird auch eine Zunahme von Hassverbrechen und „Vorfällen von Hassrede in den Medien und im politischen Diskurs“ seit dem letzten Bericht über Kroatien festgestellt. Darüber hinaus hatte ein „Anstieg“ des „radikalen Nationalismus“ „insgesamt negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Minderheitenrechten, insbesondere in stark betroffenen ehemaligen Konfliktgebieten“. In diesem Zusammenhang wird in der Stellungnahme ein „Versöhnungsprozess“ begrüßt, der im Sommer 2020 erfolgte, als der kroatische stellvertretende Premierminister, der der serbischen nationalen Minderheit angehört, an der Gedenkveranstaltung zur Befreiung des kroatischen Gebiets teilnahm und der kroatische Premierminister und andere Kabinettsmitglieder der serbischen Opfer des Krieges von 1991–1995 gedachten.
In der Stellungnahme wird auch das Ausmaß kritisiert, in dem die auf nationale Minderheiten bezogene öffentliche Debatte von „gegen Minderheiten gerichteter Rhetorik und Vorurteilen beherrscht ist, wobei Angehörige der serbischen nationalen Minderheit und der Roma am stärksten betroffen sind“. Als Reaktion darauf fordert die Stellungnahme eine Stärkung des Amtes der Ombudsperson und eine Steigerung der Effizienz des Systems der kostenlosen Rechtshilfe sowie eine Erhöhung der Wirkung von Schulungen zu Menschenrechten und Nichtdiskriminierung für Strafvollzugsbehörden und Justiz, da durch derartige Maßnahmen gefährdete Gruppen besser erreicht und mangelnde Berichterstattung über Diskriminierungsfälle wirksamer bekämpft werden könnten.
Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlichte am 10. Juni außerdem die neue Stellungnahme zu Liechtenstein.