Laut einem heute veröffentlichten Bericht der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat die Tschechische Republik wichtige Initiativen gegen Menschenhandel ergriffen, es sind jedoch weitere gesetzgeberische, politische und praktische Maßnehmen nötig, um die Lage zu verbessern, besonders im Hinblick auf die Identifizierung, den Schutz und die Entschädigung der Opfer sowie die Wirksamkeit der Ermittlungen und der Strafverfolgung.
In dem Bericht wird die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels bewertet, die die Tschechische Republik 2017 ratifiziert hat. Begrüßt werden darin die im Laufe der Jahre auf dem Gebiet verabschiedeten Gesetze und landesweiten Strategien, die Schaffung spezieller und koordinierender Strukturen, die Schulung von Angehörigen betroffener Berufsgruppen und die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Seit 2003 wurden fünf landesweite Strategien umgesetzt, die jüngste im Zeitraum 2016 bis 2019.
Laut der GRETA müssen die tschechischen Behörden dringend sicherstellen, dass die Identifizierung und Unterstützung von Menschenhandelsopfern nicht mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbunden sind. Die Expertengruppe ruft auch zu größeren Anstrengungen auf, um Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Opfer unter Asylsuchenden und Personen in Administrativhaft vorausschauend zu identifizieren.