Heute, am 28. Januar, feiern ganz Europa und der Europarat zum 9. Mal den Datenschutztag.
Ziel des Tages ist es, an die Auflegung zur Zeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten - auch als Konvention 108 bekannt – vor neun Jahren zu erinnern.
Das Übereinkommen war und ist das einzige rechtlich bindende internationale Instrument im Bereich des Datenschutzes.
Die Konvention zielt darauf ab, die Achtung des Rechtes des Menschen auf Privatsphäre, mit Blick auf die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten, sicherzustellen. Der private und der öffentliche Sektor setzen dies gleichermaßen um. Gleichzeitig versucht das Regelwerk, den freien Fluss grenzüberschreitender Daten dort zu beschränken, wo entsprechender rechtlicher Schutz nicht bereitgestellt ist. Als Antwort auf die Konsultation, ein vom Europarat durchgeführter Prozess, kam 2011 ein Modernisierungsprozess der Konvention 108 in Gang. Im Dezember 2014 beendete der Ad-hoc-Datenschutz-Ausschuss (CAHDATA) diesen Aktualisierungsprozess.