Anlässlich des Datenschutztages, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, hat die Vorsitzende des Beratenden Ausschusses des Datenschutzübereinkommens des Europarates („Konvention 108“), Elsa Mein, unterstrichen, dass die nationalen Regelungen und Systeme für digitale Identifizierung mit den Menschenrechtsnormen kompatibel sein müssen, besonders mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten.
Der Beratende Ausschuss, der alle Vertragsparteien des Übereinkommens vertritt, hat neue Leitlinien veröffentlicht, um die Regierungen und anderen Akteure zu unterstützen, die an Umsetzung und Verwaltung von Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bestätigung der Echtheit der „rechtlichen Identität“ einer Person vor dem Gesetz und gegenüber dem Staat beteiligt sind.
Die Leitlinien zielen darauf ab, die Anwendung der Grundsätze und Bestimmungen des aktualisierten Datenschutzübereinkommens („Konvention 108+“) zu fördern, und unterstreichen, dass die nationalen Systeme für digitale Identifizierung angesichts der potenziell negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte von einem menschenrechtszentrierten Ansatz geprägt sein sollten und dass bei ihrer Regulierung, Entwicklung, Umsetzung und Anwendung die Menschenrechtsnormen ausdrücklich zu berücksichtigen sind.
Der Datenschutztag erinnert daran, dass die Konvention 108, das Datenschutzübereinkommen des Europarates, am 28. Januar 1981 zur Zeichnung aufgelegt wurde. Heute ist dieser Vertrag das einzige internationale, multilaterale und rechtsverbindliche Instrument zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Er zählt 55 Vertragsparteien und 36 Beobachter. Ein Änderungsprotokoll zur Aktualisierung der Konvention 108 wurde 2018 verabschiedet und zur Zeichnung aufgelegt.
Auf der Grundlage der Errungenschaften des Vertrags aus dem Jahr 1981 befasst sich das aktualisierte Übereinkommen („Konvention 108+“) mit den Problemen, die durch die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnik für den Schutz der Privatsphäre entstehen, es legt den Überwachungsmechanismus des Übereinkommens fest und soll die diversen Normenrahmen, die in verschiedenen Weltregionen entwickelt wurden, zusammenfassen. Island hat das Protokoll am 20. Januar 2023 ratifiziert, wodurch die Zahl der Ratifizierungen auf 21 gestiegen ist. Zudem haben 22 Staaten das Protokoll unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Am Vortag des Datenschutztags wurden die Gewinner der 5. Ausgabe des Stefano-Rodotà-Datenschutzpreises des Europarates bekannt gegeben: In der Kategorie Doktorarbeit wird Janis Ching Wong für ihre Doktorarbeit über die gemeinsame Erstellung von Datenschutzlösungen durch einen Commons-basierten Ansatz („Co-creating data protection solutions through a Commons“) ausgezeichnet und in der Kategorie Artikel eine gemeinsam verfasste Arbeit von Sebastião Bernardo Bruçó Geraldes de Barros Vale, Katerina Demetzou und Gabriela Zanfir-Fortuna über automatisierte Entscheidungen oder ADM („The Thin Red Line: Refocusing Data Protection Law on ADM, A Global Perspective with Lessons from Case-Law“). Eine „besondere Erwähnung“ erhielt die Arbeit von Francesca Musiani und Xenia Jermoschina über den Schutz von digitalen Freiheiten durch Verschlüsselung und Secure Messaging („Concealing for Freedom: The Making of Encryption, Secure Messaging and Digital Liberties“).