Zurück Das übergeordnete Interesse des Kindes muss immer die Grundlage für Entscheidungen über Migrantenkinder bilden

Menschenrechtskommissar

Migrantenkinder sind besonders schutzbedürftig, vor allem wenn sie alleine reisen und nicht von Eltern oder Verwandten begleitet werden. Viele wurden vor ihrer Ankunft in Europa traumatisiert und missbraucht. Sie müssen rücksichtsvoll behandelt werden, und ihre Rechte müssen geachtet werden. Dies ist jedoch bei weitem nicht immer der Fall, soNils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Menschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.

Staatliche Behörden dürfen niemals vergessen, dass Migrantenkinder, auch solche, die Asyl suchen, allem voran Kinder sind. Die Kinderrechte müssen immer Vorrang haben und alle Maßnahmen sollten auf dem übergeordneten Interesse des Kindes gründen. Mit anderen Worten: Einwanderungskontrollen sollten sich niemals über die UN-Kinderrechtskonvention hinwegsetzen.

Aufnahmezentren für zurückgeschickte Kinder: ein riskantes Projekt

Mehrere europäische Regierungen prüfen derzeit eine Lösung, welche die Rückführung unbegleiteter Kinder erleichtern soll. Behörden in den Niederlanden, in Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie Dänemark als Beobachter, versuchen, in Afghanistan ein sogenanntes „Aufnahmezentrum" einzurichten. Der Koordinator Schweden verhandelt derzeit mit den Behörden in Afghanistan über geeignete Räumlichkeiten. Dahinter steht die Idee, dass die Kinder in diesem Zentrum bleiben, bis sie wieder zu ihren Familien zurück können. Lokale und internationale NGOs sowie Organe der UN und des Europarates habe ihre Sorge über diese Pläne zum Ausdruck gebracht. (weiter...)

Straßburg 19/09/2013
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