Dänemark unterstützt beständig die Angehörigen der deutschen Minderheit in Südjütland – der einzigen anerkannten nationalen Minderheit des Landes. Die Behörden sollten allerdings weitere lokale Maßnahmen treffen, um das interkulturelle Verständnis und den Dialog mit der deutschen Minderheit zu fördern, insbesondere durch das Anbringen zweisprachiger Ortstafeln in den Kommunen Südjütlands.
Mit Blick auf ein Umfeld, das gegenüber Minderheiten tolerant ist, sollte das Land einen neuen Aktionsplan gegen Rassismus umsetzen und so einem politischen Diskurs entgegenwirken, der gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen zunehmend negativ ist, vor allem gegenüber Flüchtlingen und Migrant/inn/en. Außerdem sollten die Gesetze überarbeitet werden, die die öffentliche Ordnung regeln und sich auf Menschen ohne festen Wohnsitz beziehen, etwa auf Roma. Diese Punkte gehören zu den wichtigsten Schlussfolgerungen des jüngsten Berichts über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) in Dänemark.
Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen ruft die Behörden auf, konkretere Strategien gegen Hasskriminalität und Hassrede auszuarbeiten. Dazu sollte ein System zur umfassenden Datenerhebung geschaffen werden, damit die begangenen Straftaten besser analysiert werden können.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist für die Mitgliedsstaaten, die es ratifiziert haben, rechtlich bindend, die Bewertung der Umsetzung obliegt dem Ministerkomitee, dem der Beratende Ausschuss zur Seite steht. Alle fünf Jahre wird ein Bericht über den Stand der Umsetzung veröffentlicht.