Die isländische Außenministerin und Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir, hat anlässlich des ersten Jahrestags des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat die folgende Erklärung abgegeben:
„Auf den Tag genau vor einem Jahr hat das Ministerkomitee des Europarates, in dem alle 46 Mitgliedsstaaten vertreten sind, die Entschließung CM/Res(2022)2 über die Beendigung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat verabschiedet.
Die Russische Föderation wurde wegen ihres ungerechtfertigten und grundlosen militärischen Angriffs auf die Ukraine ausgeschlossen, der einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich der Satzung des Europarates, darstellt. Auf diese Weise demonstrierte der Europarat eindeutig sein Bekenntnis zur Satzung und seine Unterstützung für die Ukraine.
Nach meinem jüngsten Besuch in Kyiv, Borodjanka und Butscha, wo ich die schrecklichen Folgen der Aggression der Russischen Föderation mit eigenen Augen gesehen habe, verurteile ich auf das Schärfste die Art und Weise, in der Russland vorsätzlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, indem das Land gezielt Zivilisten angreift und danach strebt, die Bevölkerung zu terrorisieren. Die individuelle rechtliche Verantwortung der Urheber von Verbrechen ist von größter Bedeutung und die Rechenschaftspflicht muss dringend gewährleistet werden.
Ich habe den Mut und die Entschlossenheit des ukrainischen Volks und seiner Führung in ihrem Kampf zur Verteidigung der Freiheit der Ukraine gewürdigt und ich bekräftige erneut meine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.
Ich möchte unterstreichen, dass die Russische Föderation die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass Personen, die ihrer Rechtsprechung unterliegen, des Schutzes beraubt wurden, den die Europäische Menschenrechtskonvention bietet, und ich betone nachdrücklich die unbedingte Verpflichtung der Russischen Föderation, die endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig umzusetzen.
Ich bestätige erneut, dass die Unterstützung für die Ukraine und die Gewährleistung von Rechenschaft an oberster Stelle auf der Tagesordnung des 4. Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates stehen werden, der vom 16.–17. Mai 2023 in Reykjavík stattfindet.“