Bei einer Mission im Rahmen des belgischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates hat der Vizepremierminister und Außenminister des Landes, Didier Reynders, erneut die Unterstützung Belgiens für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine bekräftigt. Ein erster Schritt dafür ist, dass beide Seiten die Waffenruhe achten, und dies kann nur durch die Umsetzung des Minsker Abkommens – des international anerkannten Bezugsrahmens – erreicht werden. Es ist an der Zeit, den Dialog wieder aufzunehmen.
Reynders unterstrich zudem die Unterstützung Belgiens für die neue ukrainische Regierung. Die Ereignisse auf dem Maidan haben den Willen des Volkes gezeigt, eine neue Ukraine zu schaffen, sowie die Entschlossenheit der Bürger, ihre Grundrechte und -freiheiten zu wahren und für die Zukunft zu sichern. Aufgabe der neuen Regierung ist es, diese Errungenschaften in die Gesetzgebung einfließen zu lassen und so die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Dies setzt Verfassungs- und Strukturreformen voraus.
Die Demokratisierung erfordert darüber hinaus tiefgreifende Veränderungen in der Wirtschaft und der Verwaltung, die im Einklang mit den Empfehlungen der EU und des IWF stehen. Belgien steht hinter dem ambitionierten Reformprogramm, besonders bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Zentralregierung und Lokalbehörden, aber auch in der Justiz, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, im Gassektor und bei der Altersversorgung. Reynders betonte, dass die größte Schwierigkeit in der Umsetzung dieses Programms besteht.
Des Weiteren sicherte der Minister seinen Gesprächspartnern die Unterstützung des Europarates bei der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten in der Ukraine zu, unter anderem mithilfe des nationalen Aktionsplanes für Menschenrechte, für den am 1. Januar 2015 der Startschuss erfolgen soll. Laut Reynders muss das Hauptaugenmerk auf der Polizeireform, der Beendigung von Straflosigkeit, der Einführung eines neuen Wahlgesetzes, der Dezentralisierung und dem Beitritt zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes liegen.