Zurück Absetzung des Bürgermeisters von Van: Erklärung der Ko-Berichterstatter des Kongresses zur lokalen Demokratie in der Türkei

Absetzung des Bürgermeisters von Van: Erklärung der Ko-Berichterstatter des Kongresses zur lokalen Demokratie in der Türkei

Die Ko-Berichterstatter des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates über lokale Demokratie in der Türkei, David Eray (Schweiz, EPP/CCE) und Bryony Rudkin (Vereinigtes Königreich, SOC/G/PD), haben folgende Erklärung abgegeben:

„Die vor Kurzem erfolgte Absetzung des Bürgermeisters der Metropolgemeinde Van und Mitglieds der türkischen Delegation im Kongress, Abdullah Zeydan, und seine Ersetzung durch einen ernannten Verwaltungsbeamten ist ein Anlass für ernste Besorgnis, der nicht einfach ignoriert werden darf.

Zeydans Mandat war durch die Entscheidung einer Provinzwahlkommission am 2. April 2024 angefochten worden, wurde dann aber vom Obersten Wahlrat der Türkei wieder in Kraft gesetzt. Das erneute Vorgehen gegen ihn ist das letzte Glied in einer Kette von gezielten und kalkulierten Delegitimierungen.

Leider ist dies auch Teil eines größeren, antidemokratischen Musters.

Seit den Kommunalwahlen in der Türkei im Jahr 2024, die vom Kongress beobachtet wurden, wurden zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abgesetzt, wodurch die Stimmen von fast vier Millionen Wählerinnen und Wählern nicht anerkannt werden. Zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Opposition sind zudem mit Gerichtsverfahren, Verleumdungsklagen und langen Haftstrafen konfrontiert.

Die besondere Praxis, demokratisch gewählte Bürgermeister von Oppositionsparteien durch Verwaltungsbeamte zu ersetzen, untergräbt das Wesen der Demokratie, wie der Kongress und die Venedig-Kommission wiederholt deutlich gemacht haben.

Auf seiner letzten Sitzung bekräftigte der Kongress in der Empfehlung 519(2024) die Notwendigkeit, diese Praxis zu beenden, und forderte die Behörden auf, zu gewährleisten, dass die Nichtwählbarkeit von Kandidaten vor der Wahl und auf der Grundlage einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung beurteilt wird. Kandidaten, die als wählbar eingestuft werden, müssen ihr Mandat gemäß der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die für alle Mitgliedsstaaten des Europarates bindend ist, frei ausüben können. Im Falle der Absetzung eines Bürgermeisters sollten die Gemeinderäte die Möglichkeit haben, einen Ersatzbürgermeister zu wählen.

Wir werden dem Monitoring-Ausschuss des Kongresses diese aktuellen Entwicklungen am 25. Februar 2025 in Straßburg zur Kenntnis bringen, wo wir einen Meinungsaustausch mit den Mitgliedern der türkischen Delegation, die an dieser Sitzung teilnimmt, führen werden. In der Zwischenzeit wiederholen wir unseren Appell an die türkischen Behörden, diese Praxis zu beenden und den politischen Dialog mit den Berichterstattern des Kongresses wieder aufzunehmen, um die wirksame Umsetzung der vorherigen Empfehlungen zu gewährleisten.“

Kongress Straßburg 18. februar 2025
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