Zurück Behindertenrechte: Europarat kommt zum Schluss, dass Frankreich gegen Europäische Sozialcharta verstößt

Behindertenrechte: Europarat kommt zum Schluss, dass Frankreich gegen Europäische Sozialcharta verstößt

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR), ein Organ des Europarates, kommt in einer am 17. April veröffentlichten Entscheidung zu dem Schluss, dass Frankreich gegen die Europäische Sozialcharta verstößt, weil die Behörden innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens keine wirksamen Maßnahmen im Hinblick auf den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Sozialdiensten und finanzieller Unterstützung und auf die Barrierefreiheit von Gebäuden, Einrichtungen und Beförderungsmitteln verabschiedet und keine koordinierte Politik zur sozialen Eingliederung und vollen Teilhabe dieser Menschen am Leben der Gemeinschaft entwickelt und umgesetzt haben (Artikel 15 § 3).

Ebenso stellt der Ausschuss einen Verstoß gegen die Charta aufgrund des Nichtvorhandenseins wirksamer Maßnahmen gegen die Probleme im Zusammenhang mit der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in das allgemeine Schulsystem (Artikel 15 § 1) und mit dem Zugang von Menschen mit Behinderung zu Gesundheitsdiensten (Artikel 11 § 1) fest. Außerdem wird ein Verstoß gegen Artikel 16 festgestellt, da der Mangel an Unterstützungsdiensten und die unzureichende Barrierefreiheit von Gebäuden, Einrichtungen und Beförderungsmitteln dazu führt, dass zahlreiche Familien in prekären Verhältnissen leben, und darum einem mangelnden Schutz der Familie gleichkommen.

Die Entscheidung erfolgt aufgrund einer Beschwerde (Nr. 168/2018), die das Europäische Behindertenforum und „Inclusion Europe“ gegen Frankreich eingebracht haben.

 

Weitere Informationen [EN]

Die Europäische Sozialcharta und Frankreich [EN]

 

 

Europarat Strassburg 17. April 2023
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