Auf der 24. Plenarsitzung des Ausschusses des Übereinkommens über Computerkriminalität (T-CY), in dem die Vertragsstaaten der Budapester Konvention vertreten sind, ist am 28. Mai 2021 der Entwurf des „2. Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität über verstärkte Zusammenarbeit und Weitergabe elektronischer Beweismittel“ verabschiedet worden.
„Kriminelle haben ihre Aktivitäten intensiviert und nutzen in einer Zeit der Not und der echten Gefährdung die veränderte Lebens- und Arbeitsweise der Menschen aus. Die verwendeten Geräte, die Opfer und die Beweise dieser Verbrechen sind häufig über zahlreiche Rechtsräume verteilt“, erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, bei der Eröffnung der Sitzung. „Das Protokoll wird wirksame Ermittlungen erleichtern und gewährleisten, dass die Grundsätze der Rechtstaatlichkeit umfassender denn je im Cyberspace durchgesetzt werden können“, so Berge weiter.
Das Protokoll sieht innovative Instrumente vor, um die Weitergabe elektronischer Beweismittel zu erreichen, etwa durch die direkte Zusammenarbeit mit Dienstanbietern in anderen Vertragsstaaten und wirksamere Wege der Zusammenarbeit zwischen Behörden. Zwei Artikel regeln die unmittelbare Zusammenarbeit in Notsituationen, in denen Lebensgefahr besteht. Dem Protokollentwurf zufolge sollen auch gemeinsame Ermittlungen von Vertragsstaaten gefördert werden. Diese Instrumente gehen mit einigen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten einher; dazu zählt insbesondere ein eingehender Artikel zum Schutz personenbezogener Daten.