In Straßburg hat ein Seminar stattgefunden, dessen Zweck die Sicherstellung der Menschenrechte von intersexuellen Kindern war. Medizinische Maßnahmen, denen intersexuelle Kinder unterzogen werden, können später langfristige Folgen für sie haben und es ist sehr wichtig, dass die Kinderrechte während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben.
Im Mittelpunkt des vom Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit am 31. Mai organisierten Seminars standen frühe Eingriffe an intersexuellen Kindern und die Stärkung der Rechte des Kindes sowie damit verbundene ethische Fragen. Die Teilnehmenden diskutierten über Beispiele von Praktiken und Maßnahmen zur Förderung der Rechte des Kindes auf vier Hauptgebieten: Gesetzgebung, Schulung, Entscheidungsfindung im Hinblick auf frühe Eingriffe sowie Unterstützungsmaßnahmen.
Jedes Kind verfügt über eigene Rechte und hat das Recht auf eine „offene Zukunft“, das heißt das Recht darauf, dass die Zukunftsoptionen offenstehen, bis es selbstständig Entscheidungen treffen kann. Dieses Recht impliziert folglich Einschränkungen dafür, was Eltern und andere Personen für Kinder tun dürfen, und weist in gewissem Sinne darauf hin, was Eltern und andere Personen Kindern zur Verfügung stellen sollten. Im Hinblick auf die am besten geeigneten Eingriffe, deren Genehmigung Eltern und anderen Personen zustehen sollte, um die Gesundheit des Kindes zu wahren, stellen sich zahlreiche Fragen.
Die Entschließung 2191(2017) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Förderung der Menschenrechte intersexueller Personen und Beendigung ihrer Diskriminierung fordert das Verbot „medizinisch nicht notwendiger, das Geschlecht ‚normalisierender‘ Operationen“ an intersexuellen Babys sowie anderer Behandlungen intersexueller Kinder und Jugendlicher ohne ihre vorherige Einwilligung. Außerdem wird darin empfohlen, die Langzeitfolgen dieser Behandlungen weiter zu erforschen und sicherzustellen, dass die Veränderung der Geschlechtsmerkmale eines Kindes aufgeschoben wird, bis es selbst an der Entscheidungsfindung teilnehmen kann, sofern das Leben des Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist.
Das Seminar fand im Rahmen des Strategischen Aktionsplans für Menschenrechte und Technologien in der Biomedizin (2020–2025) statt.