Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat im Fall Pindo Mulla gegen Spanien einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt. Der Fall betrifft Bluttransfusionen, die einer Zeugin Jehovas gegen ihren Willen verabreicht wurden. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass die Genehmigung zur Durchführung dieser Behandlung nach einem Entscheidungsprozess erteilt wurde, der dadurch beeinträchtigt war, dass wesentliche Informationen fehlten.
Er entschied einstimmig, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Konvention in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Gerichtshof urteilte, dass Spanien der Beschwerdeführerin 12.000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens und 14.000 Euro für Kosten und Aufwendungen zu zahlen hat.
Vollständige Pressemitteilung des EGMR [EN]
Einfluss der EMRK: Menschenrechte und Gesundheit