Coveney, der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Tiny Kox, und die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, haben heute folgende Erklärung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kavala gegen die Türkei abgegeben:
„Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigt in seinem heute erlassenen Urteil die Ansicht des Ministerkomitees, dass die Türkei dadurch, dass sie nach dem ersten Urteil in dem Fall nicht die Freilassung Osman Kavalas gewährleistet hat, gegen ihre Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Wir begrüßen das heutige Urteil, das diese Frage klar beantwortet, und bekräftigen unseren Aufruf zur sofortigen Freilassung Kavalas.
Wir fordern die Türkei, als Vertragspartei der Konvention, dringend auf, alle nötigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils zu treffen. Das Ministerkomitee wird diese Angelegenheit weiter überwachen, bis das Urteil vollständig umgesetzt ist.“