Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Marko Bošnjak, hat in einer Rede vor dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) in Brüssel die Schlüsselrolle der Anwältinnen und Anwälte in der Rechtspflege und bei der Verteidigung der Menschenrechte betont.
In seiner Rede erinnerte er daran, dass die Anwältinnen und Anwälte wichtige Zahnräder im Rechtssystem seien und zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit beitrügen, indem sie sicherstellen, dass die Gesetze gerecht und einheitlich angewandt werden.
Bošnjak erwähnte mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die im Laufe der Jahre dazu beigetragen haben, die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten zu schützen.
Zudem hob er deren Rolle bei der Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowohl auf innerstaatlicher Ebene als auch in Straßburg hervor, da sie zu den Ersten gehörten, die Menschenrechtsverletzungen aufdecken und anschließend den Beschwerdeführenden den Zugang zur Justiz und zu unerlässlicher Beratung ermöglichen.
„Der Punkt ist, dass Anwältinnen und Anwälte, die ihre Mandanten in jeder Phase des Rechtswegs verteidigen, beraten und vertreten, eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung von Rechten spielen“, so Bošnjak.
Der Präsident erklärte, dass ein innovativer internationaler Vertrag des Europarates auf den Schutz von Anwältinnen und Anwälten abziele und als Reaktion auf die gegen sie gerichteten und tendenziell zunehmenden Angriffe, Bedrohungen, Belästigungen und Einschüchterungen entwickelt worden sei. Das Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs wurde kürzlich vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet und wird demnächst zur Zeichnung durch die Staaten aufgelegt.