Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November widerlegt der Europarat eine Reihe falscher Vorstellungen über sein wegweisendes Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“).
In dem Übereinkommen ist eindeutig angegeben, worauf es abzielt; dennoch haben bestimmte religiöse und ultrakonservative Gruppen falsche Vorstellungen über die Istanbul-Konvention propagiert, besonders über den im Text enthaltenen Begriff des „sozialen Geschlechts“. Ein neues, heute veröffentlichtes Fragen-und-Antworten-Dokument greift diese Falschdarstellungen auf und widerlegt sie. Darin wird auch der Zweck des Übereinkommens unterstrichen: die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und der Schutz der Frauenrechte.