Zurück Schluss mit Beschränkungen für Familienzusammenführungen: gut für Flüchtlinge, gut für Aufnahmeländer

Schluss mit Beschränkungen für Familienzusammenführungen: gut für Flüchtlinge, gut für Aufnahmeländer

„Zahlreiche Flüchtlinge müssen Familienmitglieder zu Hause zurücklassen. Das Trauma des Exils wird dadurch noch verschlimmert“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Menschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.

„Sobald sie in Europa in Sicherheit sind, hat für Flüchtlinge die Wiedervereinigung mit ihren Familienmitgliedern häufig oberste Priorität. Man kann sich leicht vorstellen, wie schrecklich es für sie ist, wenn ihnen diese Möglichkeit vorenthalten wird. Unglücklicherweise sind in Europa Tausende von Flüchtlingen und anderen Schutzberechtigten langfristig von ihren Ehepartnern, Kindern und Angehörigen getrennt. Grund dafür sind die immer strengeren Gesetze und politischen Rahmenbedingungen, welche die Familienzusammenführung beschränken und in vielen Fällen dem Wortlaut und Sinn der Menschenrechtsnormen zuwiderlaufen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

 

Vollständiger Artikel – Aufhebung der Beschränkungen für Familienzusammenführungen ist im Interesse der Flüchtlinge und der Aufnahmegesellschaften

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Menschenrechtskommissar Straßburg 26. Oktober 2017
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