Heute feiert die Europaratskonvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch, die sogenannte Lanzarote Konvention, ihren 10. Geburtstag. Bis heute ist die am 25. Oktober 2007 auf der spanischen Insel Lanzarote zur Zeichnung aufgelegte Konvention das ehrgeizigste und umfassendste Rechtsinstrument zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung.
“Die günstigste Schätzung besagt, dass eines von fünf Kindern früher oder später mit sexueller Ausbeutung oder Missbrauch konfrontiert ist”, hat heute die Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, in ihrer Ansprache an die Konferenzteilnehmer festgestellt. Die zweitägige Konferenz in Straßburg, die heute endet, ist dem 10. Jahrestag der Lanzarote Konvention gewidmet. “Eine solche Erfahrung kann Traumata hervorrufen, die ein Leben lang andauern: Unterbrechnung der Ausbildung, Zerstörung von Karrierechancen und schliesslich eine ganze Palette geistiger Krankheiten.”
Die Lanzarote Konvention will der sexuellen Ausbeutung und dem Missbrauch von Kindern vorbeugen, davor schützen und strafrechtlich verfolgen. Folgende Straftatbestände sind enthalten: Angriffe wie sexuelle Ausbeutung, Kinderprostitution, Kinderpornographie, Teilnahme von Kindern an pornographischen Vorführungen, Korruption von Kindern sowie das Anwerben von Kindern zu sexuellen Zwecken (Grooming). Bisher haben 42 Mitgliedsländer des Europarates, ausser Armenien, Aserbaijan, Irland, Norwegen und das Vereinigte Königreich gezeichnet. Die Konvention ist auch für Staaten außerhalb Europas offen.
“Es ist positiv zu sehen, in welcher Art die Konvention das Bewusstsein geschärft hat, wie Gesetze geändert wurden, die Fähigkeit, sexuellen Angriffen auf Kinder vorzubeugen und darauf zu antworten, in den Ländern verbessert haben, die die Konvention gezeichnet haben,” fügte die Stellvertretende Generalsekretärin hinzu.
Unter den bedeutenden Errungenschaften unter der Konvention sind 2 Monitoring-Berichte, wie die Länder die Konvention umsetzen.
Da 70-85% der Fälle sexuellen Missbrauchs von Menschen aus dem "näheren Umfeld" begangen werden, widmete sich die erste Monitoring-Runde im Dezember 2015 diesem Thema. Ein Beispiel für die richtige Praxis und im ersten Monitoring-Bericht dargestellt, ist das Beispiel eines isländischen Modells, das “Kinderhaus”. Das ist eine Einrichtung für Kinder, die sexuellen Missbrauch erlebt haben. In dem Haus kann das Kind in einer kinderfreundlichen Art befragt werden, mit einer eigens ausgebildeten Person. Damit erspart man dem Kind den Gang auf die Polizeidienststelle oder anderen Agenturen, wodurch das Kind das Trauma erneute erleben würde. Seit 2015 haben eine Reihne von Staaten wie Zypern, Dänemark, Litauen und Schweden diese Modell übernommen und viele andere Länder schliessen es nicht aus.
Im März 2017 endete eine dringende Monitoring Runde zu den Risiken der sexuellen Ausbeutung und dem Missbrauch von Kindern, die von der Flüchtlingskrise betroffen waren. Praktische Maßnahmen des Berichts umfassen: Untersuchung der Kinder auf Merkmale oder Zeichen von Ausbeutung hin, sicherstellen, dass ihnen ihre Rechte erklärt werden und sichere Aufnahmezentren für deren Aufnahme zu schaffen.
Im Juni 2017 startete eine neue Monitoring-Runde. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch durch Informations- und Kommunikationstechnologien. Auf der Grundlage der einhegehenden Antworten der Teilnehmer auf einen detaillierten Fragebogen sowie Kommentaren zu diesen Antworten von der Zivilgesellschaft, wird der Lanzarote-Ausschuss die Lage in 2018-2019 prüfen.
“In den letzten 10 Jahren sind wir weit gekommen, es bleibt jedoch noch viel zu tun” sagte Battaini-Dragoni. “Jedes Kind, dem diese schreckliche Erfahrung erspart bleibt, ist jede unserer Anstrengungen wert.”