Zurück Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs in Bezug auf die Region Transnistrien

Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs in Bezug auf die Region Transnistrien

Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfordert einen echten Dialog zwischen allen Akteuren, die den Opfern von Verstößen in der Region Transnistrien (Republik Moldau) eine wirksame Wiedergutmachung gewährleisten können. „Wir müssen kreativ sein und den Teufelskreis gesetzlicher Vermutungen durchbrechen, die in die Sackgasse führen und nicht den Rechten des Einzelnen dienen“, erklärte der Generaldirektor des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Christos Giakoumopoulos, im Rahmen einer Konferenz, die heute von den Behörden der Republik Moldau und der NGO Promo-LEX in Chișinău veranstaltet wurde.

Ziel der Konferenz, an der Experten des Europarates teilnahmen, war die Ermittlung von Möglichkeiten, um Fortschritte bei der Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erzielen. In mehreren Fällen stellte der Gerichtshof, dessen Urteile bindend sind, fest, dass sowohl die Republik Moldau als auch die Russische Föderation die Gerichtsbarkeit in der Region ausüben: die Republik Moldau aufgrund ihrer unbestrittenen Souveränitätsansprüche und die Russische Föderation aufgrund ihres entscheidenden Einflusses auf die Regionalverwaltung. Es wurde festgestellt, dass der Großteil der Menschenrechtsverletzungen der Russischen Föderation zuzuschreiben ist.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs beschränkt sich nicht auf die Zahlung von zugesprochenem Schadenersatz. Sie erfordert Maßnahmen, um die verletzten Rechte wiederherzustellen und ähnliche Verstöße künftig zu verhindern. In diesem Zusammenhang wurde die Rolle von Foren wie der „5+2-Gruppe“ hervorgehoben, die einen konstruktiven Dialog aufnehmen und Maßnahmen erarbeiten können, mithilfe derer die Achtung der Menschenrechte in der Region gefördert und sichergestellt werden kann.

Schlussfolgerungen von Herrn Christos Giakoumopoulos, Generaldirektor für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 15. Februar 2018
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