Im Rahmen einer Konferenz über Umweltschutz und Menschenrechte hat der georgische Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates heute in Straßburg in einer Erklärung dazu aufgerufen, das für diese Frage relevante Rechtsinstrumentarium des Europarates zu überprüfen und durch eine Empfehlung und eine Strategie zu ergänzen.
Neben der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979) und dem Europäischen Landschaftsübereinkommen (2000) hat der Europarat weitere Rechtsnormen entwickelt, die angesichts der dringenden Probleme für Umwelt und Klima umgesetzt und erweitert werden müssen, wird in der Erklärung festgehalten.
Zu diesen Rechtsinstrumenten zählt das Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (1998), das mit dem Ziel aktualisiert werden sollte, die rechtlichen Verpflichtungen stärker zu verdeutlichen, härtere Sanktionen für Umweltverbrechen vorzusehen und die internationale Zusammenarbeit wirksamer zu gestalten, insbesondere im Falle organisierter Kriminalität. Das Europäische Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten (1993) sollte ebenfalls überarbeitet werden, damit es wirksameren Schutz bietet.
Der georgische Vorsitz fordert den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte auf, ihre Rechtsprechung zu vertiefen und besonderes Augenmerk auf Beschwerden im Zusammenhang mit Umweltschutz zu legen.
- Pressemitteilung – Umwelt und Menschenrechte: Georgischer Vorsitz plädiert für moderne Rechtsnormen und -instrumente [EN]
- Webseite zur Konferenz [EN]
Siehe auch:
Umwelt und Menschenrechte: Für ein Recht auf gesunde Umwelt?