Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) formuliert in seiner jüngsten Stellungnahme zu Estland mehrere Empfehlungen, die darauf abzielen, die Integration der Gesellschaft als Ganze zu verbessern und sicherzustellen, dass Angehörige nationaler Minderheiten am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben effektiv teilhaben können (siehe auch die estnische und französische Fassung der Stellungnahme).
Der Ausschuss fordert die Behörden eindringlich auf, Angehörigen der nationalen Minderheit der Roma einen wirksamen und angemessenen Zugang zu Bildung zu garantieren, etwa durch Verbesserung und Modernisierung der Schulung der Lehrkräfte im Verständnis der Kultur und der Traditionen der Roma, Analyse der möglicherweise diskriminierenden Folgen der sogenannten „vereinfachten“ Lehrpläne und Befragung der Roma zur Ausgestaltung, Umsetzung und Kontrolle künftiger Modelle zur Unterstützung von Roma-Schülern im Bildungswesen.
Darüber hinaus erkennt der Ausschuss zwar an, dass Estland nationale Minderheiten unterstützt, unterstreicht in seiner Stellungnahme jedoch die Notwendigkeit, die Kluft im Bildungssystem zwischen dem Unterricht in estnischer und in russischer Sprache und im Bereich der Medien zu verringern und die Wahrnehmung der Förderung der Amtssprache in einigen Teilen der russischen Minderheit zu berücksichtigen.
Die Behörden sollten zudem gewährleisten, dass das Russische auf allen Ebenen des öffentlichen Schulsystems als Unterrichtssprache gewählt werden kann und den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der russischen Minderheit verstärken. Sie sollten den Ursachen jeglicher Ungleichheit bei den schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler estnischsprachiger und russischsprachiger Schulen nachgehen, die Qualität der Bildung mit Russisch als Unterrichtssprache bewerten und verbessern und alle identifizierten Probleme beheben.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist der umfassendste europäische Vertrag zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. Es ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument zum weltweiten Schutz nationaler Minderheiten. Seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Fachleuten zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und seine Bestimmungen gelten mittlerweile in 39 Staaten.