„‚Ethnic’ oder ‚Racial Profiling’, das heißt die Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale, wird definiert als ‚die ohne objektiven und triftigen Grund erfolgende Heranziehung beispielsweise der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationalen bzw. ethnischen Herkunft durch die Polizei bei der Überwachung, Beobachtung oder Ermittlung’. Das Phänomen ist zwar nicht neu, gleichwohl ist es in den Mitgliedsstaaten des Europarates noch immer weitverbreitet, ungeachtet des zunehmenden Bewusstseins, dass es bekämpft werden muss, welches von einer in immer größerem Umfang verfügbaren Rechtsprechung unterstützt wird“, so die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, in einem heute veröffentlichten Menschenrechtskommentar.
„Auf bestimmten Gebieten kann sich ‚Ethnic Profiling’ besonders manifestieren. Beispielsweise kann die Regierungspolitik den Sicherheitskräften einen zu großen Ermessensspielraum zugestehen, woraufhin die Sicherheitskräfte den Spielraum ausnutzen, um Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Sprache gezielt ins Visier zu nehmen. Meist beruht ‚Ethnic Profiling’ auf stillschweigenden Vorurteilen.“