Zurück EU-Grenzschutzpolitik beeinträchtigt Menschenrechte

Menschenrechtskommissar

„Die Politik der Externalisierung der Grenzkontrollen durch die EU hat negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, insbesondere das Recht, aus einem Land auszureisen. Die Reisefreiheit stellt jedoch eine Grundbedingung für den Genuss anderer Rechte dar, darunter vor allem das Asylrecht", so Nils Muižnieks,Menschenrechtskommissar des Europarates, bei der heutigen Veröffentlichung einer Studie über die Reisefreiheit.

„Die Reisefreiheit ist im Großteil der wichtigsten Menschenrechtsinstrumente verankert und soll den Menschen gewährleisten, sich frei und ohne ungerechtfertigte Hindernisse bewegen zu können. Die derzeitige Grenzkontroll- und Immigrationspolitik der EU ist allerdings sehr besorgniserregend, da sie Änderungen in der Gesetzgebung und in den Praktiken von Drittstaaten nach sich zieht. Diese können wiederum zu Menschenrechtsverletzungen führen, insbesondere im Bereich der Reisefreiheit, des Verbots von Kollektivausweisungen sowie des Rechts, Asyl zu suchen und gewährt zu bekommen."

Zu den Maßnahmen, die zu Besorgnis über ihre Vereinbarkeit mit den Menschenrechten Anlass geben, zählen etwa Personenkontrollen an Grenzübergängen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit („Ethnic Profiling"); Sanktionen für Fluggesellschaften, die sich weigern, Polizeiarbeit zu leisten; das Beschlagnahmen von Reisedokumenten; Rückübernahmeabkommen sowie die äußert problematische und unrechtmäßige Praktik, Flüchtlinge zu Land oder auf hoher See an ihren Ausgangsort zurückzudrängen („Push-Backs").

„Die Folgen solcher Maßnahmen liegen vor allem am Westbalkan offen zutage: Mit der Drohung, andernfalls eine allgemeine Visumspflicht einzuführen, wird auf die Länder dieser Region Druck ausgeübt, die Zahl ihrer Bürger zu verringern, die in der EU Asyl beantragen." (weiter...)

Straßburg 06/11/2013
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