Der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin des Europarates für Migration und Flüchtlinge und die regionale Repräsentantin in Europa des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) begrüßen den neuen Migrations- und Asylpakt, den die Europäische Kommission vorgestellt hat. Der Pakt ist für die EU eine Gelegenheit, eine gemeinsame Grundlage zu finden, um basierend auf der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte eine wirksamere Steuerung von Migration in Europa zu erreichen.
„Der Pakt bietet die Chance, Migration in Europa effizienter zu steuern, und zwar ausgehend von dem Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur Wahrung der Menschenwürde der Migrant/inn/en“, so der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge, Drahoslav Štefánek. Er unterstrich die verstärkte Fürsorgepflicht, die den Staaten gegenüber besonders gefährdeten Migrant/inn/en obliegt, etwa gegenüber unbegleiteten Kindern. „Wir begrüßen, dass der Pakt diese Frage behandelt“, fügte Štefánek hinzu.
Die Repräsentantin in Europa des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), Birgit Van Hout, erklärte, dass „Kommissionspräsidentin von der Leyen das Bekenntnis der EU zu einer weltweiten Ordnung, die auf Regeln basiert, zum Ausdruck gebracht hat. Der Pakt bietet die einzigartige Gelegenheit, mit gutem Beispiel voranzugehen. Migrationspolitik ist nur dann nachhaltig, wenn sie auf den Menschenrechten beruht und im Einklang mit den internationalen und regionalen Normen steht. Dazu gehört das Verbot von willkürlicher Inhaftierung und von Kollektivausweisungen, etwa durch Zurückdrängen von Einwanderern an der Grenze („Pushbacks“). Das bedeutet auch, ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten, den Grundsatz der Nichtzurückweisung einzuhalten und bei Abschiebungen die Sicherheit und Menschenwürde zu wahren. Wir begrüßen, dass der Pakt einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vorschlägt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.“
Štefánek und Van Hout erklärten ihre Bereitschaft, mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten, damit die Umsetzung des Pakts im Einklang mit einem menschenrechtsbasierten Ansatz erfolgt, und boten im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate ihr Fachwissen für dieses Vorhaben an.