In Anwesenheit des Generalsekretärs des Europarates, Thorbjørn Jagland, unterzeichneten Botschafter Joseph Filletti, Ständiger Vertreter Maltas beim Europarat und Vertreter der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft, sowie Vĕra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, die Konvention im Namen der Europäischen Union.
Die Unterzeichnung sendet ein starkes politisches Signal der 28 EU-Mitgliedsstaaten und drückt ihren Willen aus, sich dem Übereinkommen anzuschließen. Die EU erkennt dadurch die Bedeutung der Istanbul-Konvention an, die weltweite Normen auf diesem Gebiet schafft, und stärkt das internationale Gewicht des Übereinkommens.
Bisher haben 23 Länder die Konvention ratifiziert, darunter 14 EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien und Spanien). Die anderen 14 EU-Mitglieder haben die Konvention unterzeichnet.
Die Unterzeichnung ist der erste Schritt zu einem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und folgt auf die Verabschiedung zweier Beschlüsse durch den Rat der EU, die dazu nötig waren: Eine Entscheidung befasst sich mit jenen Artikeln der Konvention, die sich auf Asyl, Flüchtlinge und das Verbot der Zurückweisung beziehen, die andere mit den Artikeln über die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Die EU verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit zur Übernahme der Verpflichtungen, die in der Istanbul-Konvention im Hinblick auf ihre Institutionen und öffentlichen Verwaltungen verankert sind.
Pressemitteilung – EU unterzeichnet Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen [EN]
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