Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) veröffentlicht heute seine Schlussfolgerungen für das Jahr 2022 im Hinblick auf sieben Staaten (Kroatien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern), welche das Kollektivbeschwerdeverfahren akzeptiert haben. Die Schlussfolgerungen wurden im Rahmen der 331. Sitzung des Ausschusses (5. bis 9. Dezember 2022) verabschiedet.
Der Ausschuss stellt fest, dass keine der Entscheidungen, die Gegenstand der Schlussfolgerungen waren, von den Staaten vollständig umgesetzt wurde, um die Lage in Einklang mit der Europäischen Sozialcharta zu bringen. Gleichwohl wurden dem Ausschuss zufolge in mehreren Fällen deutliche Verbesserungen erzielt.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Aoife Nolan, rief die betroffenen Staaten auf, alle zur Umsetzung der fraglichen Entscheidungen nötigen Maßnahmen zu treffen. Sie erkannte an, dass einige der untersuchten Situationen komplex sind und es Zeit und Ressourcen erfordert, um sie in Einklang mit der Charta zu bringen, sie betonte jedoch die Pflicht der Vertragsstaaten, nach Treu und Glauben zu handeln, sowohl bei ihrer Beteiligung an dem vom Zusatzprotokoll vorgesehenen Verfahren als auch im Zusammenhang mit der Charta selbst. Nolan erklärte, dass die Pflicht der Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss und im Hinblick auf seine Schlussfolgerungen zum Kollektivbeschwerdeverfahren auf der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf die Achtung aller Vertragsverpflichtungen beruhe.
Ebenso rief die Ausschussvorsitzende das Ministerkomitee des Europarates – dem die Letztentscheidungsbefugnis für die Überwachung der Umsetzung von im Rahmen von Kollektivbeschwerden getroffenen Entscheidungen zukommt – auf, weiterhin wachsam zu sein und darauf zu achten, dass die Entscheidungen des ECSR ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Zu den Bestimmungen der Charta, die sich auf die Themengruppe Arbeitsrecht beziehen, wird der Ausschuss seine Schlussfolgerungen für das Jahr 2022 bis Ende März 2023 veröffentlichen.