Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) veröffentlichte heute seine jährlichen Schlussfolgerungen des Jahres 2016 (Sozialcharta und Überarbeitete Charta). Darin werden 166 Verletzungen der Europäischen Sozialcharta in 34 Mitgliedstaaten des Europarats aufgezeigt.
Der ECSR nahm 513 Schlussfolgerungen zu den Artikeln der Charta bezüglich Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit an:
- Das Recht auf Arbeit (Artikel 1)
- Das Recht auf Berufsberatung (Artikel 9)
- Das Recht auf berufliche Bildung (Artikel 10)
- Das Recht behinderter Menschen auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (Artikel 15)
- Das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien (Artikel 18)
- Das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Artikel 20)
- Das Recht auf Schutz bei Kündigung (Artikel 24)
- Das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (Artikel 25)
Es gab 262 Fälle von übereinstimmenden Schlussfolgerungen. Bei 85 Fällen kam es zu sogenannten „Verschiebungen“: Aufgrund fehlender Information konnte der Ausschuss die Situation nicht bewerten.
Besondere Besorgnis äußerte der Ausschuss in Hinsicht auf Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, Schutz vor Diskriminierung wegen Behinderung sowie wegen sexueller Orientierung am Arbeitsplatz.
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