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Europäischer Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) verweist in seinem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2022 auf Europas dringlichste sozialrechtliche Fragen.

Das entscheidende Ereignis des Jahres 2022 war die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine mit weitreichenden Auswirkungen auf die Tätigkeiten des ECSR. Sie führte zum Ausschluss Russlands vom Europarat und zu seinem Ende als Vertragspartner der Europäischen Sozialcharta. Vor allem aber hatte die Aggression tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben und die Menschenrechte der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere was den Zugang zu den von der Europäischen Sozialcharta garantierten Rechten anbelangt.

Am Tag der offenen Tür anlässlich der neuen Reform des Systems der Sozialcharta erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge: „Sozialrechte sind die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Sie garantieren den Zugang zu Unterkunft und Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung, Beschäftigung, und Schutz gegen Armut und sozialen Ausschluss. Diese Rechte bilden die Grundlage unserer Menschenwürde. Und dort wo sie umgesetzt werden, sehen wir stärkere, integrative und nachhaltige Demokratien – Gesellschaften, auf die wir stolz sein können.”

In der Einleitung der ECSR-Vorsitzenden Aoife Nolan zum Jahresbericht heißt es: „Der ECSR sieht insbesondere dem vom Ministerkomitee geplanten verstärkten Dialog mit den Vertragsstaaten mit Erwartung entgegen und beabsichtigt, diesen konstruktiv und im Geiste der Zusammenarbeit fortzusetzen. Dies in einer Zeit, in der der Beitrag der Europäischen Sozialcharta zur Förderung von Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit – und somit zu demokratischer Sicherheit und Nachhaltigkeit -  noch nie so deutlich und wichtig war wie heute.”

Eine bedeutsame Errungenschaft des Jahres 2022 war die Verabschiedung operationeller Entscheidungen durch das Ministerkomitee (siehe dazu Bericht CM(2022)114-final). Diese Entscheidungen betreffen Abänderungen im Berichtsverfahren unter der Charta durch die Festlegung neuer Bestimmungen für ad-hoc-Berichte zu kritischen oder neu auftretenden Fragen.

Im Jahr 2022 prüfte der ECSR im Rahmen des Berichtsverfahrens 33 Berichte von Vertragsstaaten und verabschiedete dazu in der Folge 611 Schlussfolgerungen. Probleme der Nichtübereinstimmung mit den Vorgaben der Charta reichten von übermäßig langen Arbeitszeiten und -wochen über unzureichende Entlohnung bis hin zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Einschränkungen des Vereinigungs- und Tarifverhandlungsrechts, einschließlich des Streikrechts. Darüber hinaus befasste sich der ECSR in seinen Feststellungen zu den Folgemaßnahmen der Staaten zu Entscheidungen über Kollektivbeschwerden unter anderem mit Verstößen gegen Arbeitsrechte, mit geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden, mit körperlicher Bestrafung von Kindern, sowie Wohnraum- und Gesundheitsrechten.

Die Zahl der Kollektivbeschwerden nahm weiter zu und stellte den ECSR trotz unermüdlichen Einsatzes bei der Aufarbeitung des bestehenden Rückstandes vor große Herausforderungen. Im Zusammenhang mit den laufenden Reformbemühungen unterstrich der ECSR die dringende Notwendigkeit angemessener finanzieller und personeller Mittel, um die Bearbeitung von Kollektivbeschwerden zu beschleunigen und Rückstände aufzuarbeiten.


  Pressemitteilung
Europäischer Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022 [EN]

Europäische Ausschuss für soziale Rechte Straßburg 11. September 2023
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