In einer Auslegungserklärung zum Recht auf Schutz der Gesundheit (Artikel 11 der Europäischen Sozialcharta) in Zeiten der Pandemie befürwortet der Europäische Ausschuss für soziale Rechte zahlreiche Maßnahmen, welche die Staaten in Reaktion auf COVID-19 erlassen haben: „Tests und Rückverfolgung, Abstandhalten und Selbstisolierung, die Bereitstellung geeigneter Masken und Desinfektionsmittel sowie die Verhängung von Quarantänemaßnahmen und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Menschenrechtsnormen entwickelt und umgesetzt werden.“
Der Ausschuss erinnert an die Notwendigkeit angemessener öffentlicher Gesundheitsversorgung mit ausreichenden Ressourcen, insbesondere für die Forschung, Impfstoffentwicklung und Prävention. Er verweist auch auf eine Reihe anderer sozialer Menschenrechte, die durch die Pandemie beeinträchtigt werden, darunter das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen oder die Rechte von Kindern und älteren Menschen, welche die Behörden achten müssen.
„In Zeiten der Pandemie muss der Schutz des Rechts auf Gesundheit aller Menschen das vorrangige Ziel staatlicher Politik und Maßnahmen sein, da von Pandemien – und den Antworten der Staaten darauf – auch erhebliche Gefahren für viele andere soziale Rechte ausgehen können. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte wird den Staaten weitere Leitlinien zu den Anforderungen im Bereich der sozialen Rechte bei der Reaktion auf COVID-19 bereitstellen. Die von den Staaten als Reaktion auf die Pandemie ergriffenen Maßnahmen wird der Ausschuss im Hinblick auf diese Rechte genau überprüfen. Ein Fragebogen für die Vertragsstaaten der Europäischen Sozialcharta wird bereits in diesem Sinne erarbeitet“, erklärte der Präsident des Ausschusses, Giuseppe Palmisano.