Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am Sonntag, den 8. März hat die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, alle Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, die Definition von Vergewaltigung zu aktualisieren.
In einem heute in der englischsprachigen Onlinezeitung „EUobserver“ veröffentlichten Kommentar erklärt sie, dass „zu wenige unserer Mitgliedsstaaten das Verbrechen so ernst nehmen, wie sie sollten, da die rechtliche Definition von Vergewaltigung nicht auf fehlendem Einvernehmen beruht“. „Dadurch müssen die Vergewaltigten beweisen, dass sie – meist handelt es sich um Frauen – Opfer sind“, so Pejčinović Burić weiter.
Die Generalsekretärin verweist darauf, dass die Überprüfungen der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) ergaben, dass die Justiz in vielen europäischen Ländern weiterhin auf eine Definition von Vergewaltigung zurückgreift, die auf der Anwendung von Gewalt beruht.
„Die Staaten müssen ihre Verantwortung vollumfänglich wahrnehmen und ihre Gesetze ändern, damit sie im Einklang mit der Istanbulkonvention stehen. Es ist höchste Zeit, zu handeln“, betont sie.
Sex ohne Einvernehmen ist Vergewaltigung: Die Länder Europas müssen dies berücksichtigen
Kommentar von Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarates, im „EUobserver“
Laut Amnesty International wurden in den EU-Mitgliedsstaaten rund neun Millionen der über 15-jährigen Mädchen und Frauen vergewaltigt, und in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ist diese erschreckende Zahl noch höher. Ebenso besorgniserregend ist, dass zu wenige unserer Mitgliedsstaaten das Verbrechen so ernst nehmen, wie sie sollten, da die rechtliche Definition von Vergewaltigung nicht auf fehlendem Einvernehmen beruht.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentags müssen wir feststellen, dass fest verwurzelter Sexismus noch immer allzu häufig dazu führt, dass Vergewaltigung falsch definiert wird und Gesetze, die sich auf Vergewaltigung beziehen, auf nicht zielführende Weise umgesetzt werden. Oftmals müssen dadurch die Vergewaltigten beweisen, dass sie – meist handelt es sich um Frauen – Opfer sind. Das muss sich ändern, und der Weg dorthin ist klar.
Die Überprüfungen der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) ergaben, dass die Justiz in vielen europäischen Ländern weiterhin auf eine Definition von Vergewaltigung zurückgreift, die auf der Anwendung von Gewalt beruht. Laut dieser rechtlichen Definition muss bewiesen sein, dass der Täter das Opfer genötigt hat oder dass das Opfer sich vergeblich gewehrt hat. Das ist der falsche Ansatz.
Betrachten wir zum Beispiel sexuelle Nötigung, die durch die Anwendung bestimmter Substanzen vorbereitet wird: Der Vergewaltiger verabreicht dem Opfer gezielt sogenannte K.-o.-Tropfen, um sie widerstandslos zu machen. Oder Fälle, in denen das Opfer zu berauscht ist, um zuzustimmen, oder einfach schläft oder medizinisch beeinträchtigt ist. Viele Frauen und Mädchen, die zum Opfer sexualisierter Gewalt werden, wehren sich in der Realität nicht, sondern erstarren, fliehen oder bieten Freundschaft an. Wir dürfen nicht darauf bestehen, dass das Opfer beweisen muss, dass es sich körperlich wehrte. Wenn es sich nicht wehren kann oder will, kommt der Täter unter Umständen straffrei davon, während das Opfer stigmatisiert zurückbleibt.
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Definition von Vergewaltigung, die auf fehlendem Einvernehmen beruht, ist eine internationale Menschenrechtsnorm, die in Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anerkannt ist. Das gemeinhin als Istanbulkonvention bekannte Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, jegliche nicht einvernehmliche geschlechtliche Handlung unter Strafe zu stellen. Die gute Nachricht lautet, dass mittlerweile 34 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Die schlechte Nachricht ist, dass viele von ihnen die rechtliche Definition noch nicht in Einklang mit Artikel 36 gebracht haben. Von den von der GREVIO überprüften Ländern haben bisher lediglich Montenegro, Österreich, Portugal und Schweden ihr Strafrecht dergestalt geändert, dass Vergewaltigung durch fehlendes Einvernehmen definiert ist. In mehreren Staaten wird die diesbezügliche Debatte geführt, was ein gutes Zeichen ist.
Bestimmte Mitgliedsstaaten sind Vorreiter. So wurde 2018 in Schweden eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach die Definition von Vergewaltigung nicht mehr voraussetzt, dass das Opfer mit Gewalt genötigt wurde. Laut dem neuen Gesetz werden Geschlechtsverkehr und jegliche andere geschlechtliche Handlung mit einer Person, „die nicht freiwillig daran teilnimmt“, unter Strafe gestellt. Wenn sinnvolle Maßnahmen unterlassen werden, um vor einer geschlechtlichen Handlung die Zustimmung des Opfers klarzustellen, ist dies aufgrund von Fahrlässigkeit eine strafrechtlich relevante Tat.
Dank der #MeToo-Bewegung wurde das Augenmerk auf die Frauenrechte gelenkt, doch Aktivismus allein führt zu keinem Wandel. Der Schutz vor Vergewaltigung durch eine auf fehlendem Einvernehmen beruhende Definition ist ein grundlegendes Menschenrecht, das rechtlich absolut klargestellt sein muss. So können die Opfer angemessen geschützt und unterstützt werden.
Die Staaten müssen ihre Verantwortung vollumfänglich wahrnehmen und ihre Gesetze ändern, damit sie im Einklang mit der Istanbulkonvention stehen. Es ist höchste Zeit, zu handeln.