„Das Recht auf Familienzusammenführung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf Achtung des Familienlebens, das durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist. Dieses Recht ist für Flüchtlinge in Europa besonders wichtig. In Anbetracht der Gefahren, die diesen Menschen in ihren Ländern drohen, können sie ihr Recht auf Achtung des Familienlebens nur ausüben, indem sie ihre Familien nach Europa bringen. Leider beschränken viele europäische Länder den Zugang von Flüchtlingen zu diesem Recht, indem sie restriktive Maßnahmen treffen, welche ungerecht und rechtswidrig sind und zu großem Leid unter den Flüchtlingen und ihren Familien führen. Dies muss sich ändern“, erklärte heute Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, bei der Veröffentlichung eines Berichts, der die Mitgliedsstaaten des Europarates dabei unterstützen soll, bei der Zusammenführung der Familien von Flüchtlingen und anderen Personen, die internationalen Schutz genießen, eine humanere und stärker an den Menschenrechten orientierte Politik zu verfolgen.
Das Dokument zeigt die europäischen und internationalen Normen auf, die in diesem Bereich gelten. Es nimmt auch konkret Bezug auf restriktive Maßnahmen, die von bestimmten Ländern ergriffen wurden. Dazu zählen übermäßig lange Wartezeiten für Personen, die eine Familienzusammenführung beantragen möchten, diskriminierende Unterscheidungen zwischen Flüchtlingen und anderen Personen, die internationalen Schutz genießen, Begrenzungen des Aufenthaltsrechts, eine zu eng gefasste Definition von Familienmitgliedern, systematische Anwendung von DNA-Tests und anderen biometrischen Messungen sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Orten, an denen ein Familienzusammenführungsverfahren eingeleitet werden kann.
Um dieser Situation abzuhelfen, formuliert der Kommissar 36 Empfehlungen, welche die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen sollen, Gesetze und Maßnahmen zu verabschieden, die das Recht von Flüchtlingen auf Familiennachzug in ihren Aufnahmeländern achten. Im Mittelpunkt der Empfehlungen stehen insbesondere die Gewährleistung von schnellen und effektiven Familienzusammenführungen, die notwendige Beseitigung von praktischen und finanziellen Hindernissen bei der Familienzusammenführung, die wirksamere und weniger diskriminierende Gestaltung der Verfahren, die Ausweitung der Definition der Familie und die Stärkung des Schutzes von Kindern.