Das Ministerkomitee des Europarates hat eine umfassende „Empfehlung zur Weitergabe des Gedenkens an den Holocaust und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verabschiedet. Die 46 Mitgliedsstaaten der Organisation werden in der Empfehlung aufgerufen, das Lehren und das Lernen der Geschichte des Holocausts zu fördern und das Gedenken an den Holocaust und die Verbrechen der Nazis, ihrer Komplizen und Kollaborateure als festen Bestandteil des Bildungswesens und der staatlichen Politik weiterzugeben. Der Text betont den Ausnahmecharakter der Vernichtung der jüdischen Gemeinschaft in Europa, erkennt aber auch die anderen Opfer des Nazismus und anderer Massenverbrechen des 20. Jahrhunderts an.
Angesichts dessen, dass es immer weniger Holocaust-Überlebende gibt, die direktes Zeugnis ablegen können, schlägt der Europarat einen interdisziplinären Gedenkansatz vor, der historische Dokumente, Gedenkorte, Medien, Musik, Kunst und Literatur umfasst.
Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, begrüßte die Empfehlung und erklärte: „Das Lehren und Lernen der Geschichte des Holocausts ist von entscheidender Bedeutung, um künftigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzubeugen. In einer Phase, in der Antisemitismus zunimmt, müssen wir alles daransetzen, um der Opfer zu gedenken und sicherzustellen, dass die Erinnerung nicht verloren geht. Das ist ein wesentlicher Teil unserer kollektiven Verantwortung zum Schutz der Jüdinnen und Juden und des jüdischen Lebens in Europa. Es gehört zu unseren gemeinsamen europäischen Werten.“