Achtunddreißig Mitgliedsstaaten des Europarates haben die „Erklärung von Dublin“ verabschiedet, in der sie sich zu Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichten, um zur Verhinderung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt beizutragen.
Die Erklärung ist angelehnt an die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und an Sachverständigenberichte über die bisherige Umsetzung der Konvention durch die Staaten.