„In Europa gibt es Tausende Fälle vermisster Personen, in denen die Wahrheit noch nicht ans Licht gebracht und noch keine Gerechtigkeit geschaffen wurde. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen die Menschenrechte. Seit Jahren, bisweilen seit Jahrzehnten, fordern zahlreiche Familien Vermisster in Mitgliedsstaaten des Europarates Klarheit über den Verbleib ihrer Angehörigen. Zu diesen Ländern zählen Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina und andere Balkanstaaten, Georgien, die Russische Föderation, Spanien, die Türkei, die Ukraine, das Vereinigte Königreich (insbesondere Nordirland) und Zypern. Auch heute noch werden in Europa Menschen verschleppt“, so die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, im Vorfeld des Internationalen Tags der Verschwundenen.
„Ich fordere die europäischen Staaten auf, die Angehörigen der Opfer anzuhören. Die von diesem Problem betroffenen Staaten müssen mit größerer Entschlossenheit nach den Vermissten suchen, ihr Schicksal aufklären, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, das Leid der Angehörigen verschleppter und vermisster Menschen anerkennen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung wäre die Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen. Bedauerlicherweise haben sie bisher nur 22 Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert, von denen die meisten zudem nicht direkt von dem Problem betroffen sind.
Die Wahrheit ans Licht zu bringen, ist eine Frage von Gerechtigkeit. Die Staaten dürfen bei dieser rechtlichen und moralischen Pflicht nicht länger zögern.“