"Die derzeitige Herangehensweise der europäischen Staaten bei der Ankunft von Flüchtlingen und Migranten hat ein recht überschaubares Thema – insbesondere innerhalb der EU-Mitgliedstaaten selbst – zu einem Thema gemacht, an dem sich die Geister scheiden. Und es hat für Tausende Menschen, die unseren Schutz suchten, immenses Leid und Not gebracht. Es ist an der Zeit, dass die europäischen Staaten die Menschenrechte von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung in den Mittelpunkt ihrer Migrations- und Asylpolitik stellen", sagte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, in einer heute veröffentlichten Erklärung.
"Die Staaten haben natürlich das Recht, ihre Grenzen zu kontrollieren und Sicherheit zu gewährleisten, aber dies darf nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen. Die jüngste Annahme der Schlussfolgerungen des Europarats sowie die Entscheidungen auf einzelstaatlicher Ebene werfen eine Reihe von Bedenken auf, denen sich die europäischen Staaten stellen müssen, um die Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen zu erfüllen, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben.
Vor allem sollte jedweder Ansatz für die Migration im Mittelmeer ein ausreichend ausgestattetes und voll funktionsfähiges System zur Rettung von Menschenleben auf See gewährleisten. Die jüngsten Tragödien mit hunderten Toten sollten uns daran erinnern, wie dringend wir handeln müssen. In diesem Zusammenhang spielen Nichtregierungsorganisationen eine entscheidende Rolle, und sie sollten Häfen und andere Einrichtungen für Rettungsmaßnahmen und zur Unterstützung von Migranten frei nutzen dürfen. Bedauerlicherweise behindern einige Mitgliedstaaten des Europarates die Arbeit von NGOs, wodurch das Leben vieler Menschen gefährdet wird.
Wenn die Mitgliedstaaten Rettungseinsätze koordinieren, sollten sie die verfügbaren Such- und Rettungskapazitäten, einschließlich derer von NGO-Schiffen, voll ausschöpfen. Die Koordinierungsbehörden sollten sicherstellen, dass die im Rahmen von Rettungsmaßnahmen erteilten Weisungen die Menschenrechte der geretteten Migranten in vollem Umfang respektieren. Es muss verhindert werden, dass sie in Situationen gebracht werden, in denen ihr Recht auf Leben bedroht ist oder sie grausam gefoltert werden, erniedrigende Behandlungen erfahren oder willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden.